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Türkei | Reiseinformationen Daten & Fakten Beste Reisezeit:
Die Temperaturen sind von Frühling bis Herbst angenehm, im Hochsommer sind - vor allem im südlichen Landesinnern - auch Hitzewellen möglich.

Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen mindestens über die Aufenthaltsdauer gültigen bzw. vorläufigen Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Der Reisepass wird auch anerkannt, wenn er seit weniger als einem Jahr abgelaufen ist. Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen "Reiseausweis als Passersatz" nicht möglich.
Das Auswärtige Amt rät von einer Einreise mit einem vorläufigen oder einem abgelaufenen Personalausweis ab, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. In der Praxis kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Es wird daher empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern.
In der Vergangenheit kam es auch zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet.
Der Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt, bis zum 16. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigte einreisen, benötigen eine von allen Erziehungsberechtigten unterschriebene, formlose Einverständniserklärung, die notariell oder durch eine öffentliche Stelle beglaubigt und ggf. in die Landessprache übersetzt werden muss. Es wird empfohlen, dass die Einverständniserklärung folgende Angaben enthält: Personalien des Kindes, Personalien und Erreichbarkeit des Erziehungsberechtigten bzw. der Erziehungsberechtigten, Reiseroute sowie die Personalien eventueller Begleitpersonen. durch einen Notar oder eine öffentliche Stelle beglaubigte Unterschrift bzw. Unterschriften, ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch eine Übersetzerbüro).

Für Hunde und Katzen müssen bei der Einreise ein tierärztliches Gesundheitszeugnis und ein tierärztliches Tollwutimpfzeugnis vorgelegt werden. Die Impfung muss bei Ankunft mindestens 15 Tage zurückliegen und die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten werden. Zusätzliche Impfungen gegen verschiedene Erreger sind erforderlich. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als sieben Tage sein. Beides muss im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Nähere Informationen auch zu anderen Tieren erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Deutschland.

EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Seit den Bombenattentaten in Istanbul vom November 2003 sind die Polizeikräfte im ganzen Land zu erhöhter Wachsamkeit angehalten und die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt worden. Reisenden in der Türkei, vor allem in den Großstädten, wird insgesamt besondere Vorsicht empfohlen.

Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1) "Neue Grippe"
Die Weltgesundheitsorganisation WHO teilt mit, dass weltweit in mehr als 208 Ländern bestätigte Fälle der "Neuen Grippe" bei Menschen aufgetreten sind. Am 11. Juni 2009 wurde von der WHO die Pandemiewarnstufe 6 ausgerufen.
Flugreisende müssen an den Zielflughäfen mit verschärften Einreisekontrollen rechnen. Die Maßnahmen sind von Land zu Land unterschiedlich und können beispielsweise folgende Maßnahmen umfassen: Messung der Körpertemperatur, Befragung der Reisenden, Kontrolle der Passdaten nach vorhergehenden Aufenthaltsländern etc. Von örtlichen Behörden werden verstärkt Quarantänemaßnahmen gegen Einzelpersonen oder Gruppen verfügt, wenn Grippesymptome bei der Einreise festgestellt oder (auch zufällige) Kontakte zu Erkrankten nachgewiesen werden können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Verdachtsfällen die Einreise verweigert wird. Falschangaben oder Verstöße gegen Quarantänemaßnahmen können bestraft werden.
Reisenden wird empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sowie die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Alltägliche Hygienemaßnahmen können dazu beitragen, sich vor einer Infektion zu schützen:
- Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife
- Engen Kontakt mit Kranken meiden
- Menschenansammlungen meiden
- "Hygienisch" in den Ärmel husten, um seine Hände nicht zu kontaminieren.
- Sogenannte "Hygienemasken" senken die Menge an möglichen Krankheitserregern, die ihr Träger in die Umgebung ausatmet. Sie können zum Schutz der Mitmenschen ergänzend zu den Basis-Hygienemaßnahmen eingesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) unter -last minute-.

Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist daraufhin, dass sich nach Bombenexplosionen in verschiedenen Städten im Jahre 2008 die Sicherheitsvorkehrungen landesweit unverändert auf hohem Niveau befinden. Es muss in allen Teilen der Türkei von einer abstrakten terroristischen Bedrohung ausgegangen werden.
Reisen über Land:
Bezogen auf den Osten und Südosten des Landes liegen aktuell keine konkreten Gefährdungshinweise vor. Wegen der Aktivitäten der PKK sind jedoch Reisen in diesen Landesteil mit einem erhöhten Risiko behaftet. Weiterhin kommt es dort auch zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften. Das türkische Militär unternimmt nach wie vor grenzüberschreitende Militäroperationen gegen PKK-Stellungen im Nordirak. Bei Reisen in den Osten und Südosten der Türkei ist mit Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen.
Der türkische Generalstab hat sechs Gebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkāri - insbesondere das Gebiet südöstlich von Hakkāri entlang der Grenze zum Irak (in den Bergen, um und zwischen Sirnak und Hakkari befinden sich mehrere Sperrzonen) sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak) - zu zeitweiligen Sicherheitszonen und militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten bis auf Weiteres grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle unterliegen.
Kriminalität:
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter -last minute-. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter -last minute-.

Impfempfehlungen:
Generell: Hepatitis-A/Tetanus/Diphtherie. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Tollwut /Typhus/Hepatitis-B.

Malaria:
Überwiegend von Mai bis Oktober besteht ein minimales Malariarisiko im Südosten (Anatolien, Tiefebene von Amikova und Cukurova). Die Touristenzentren im Westen und Südwesten gelten als malariafrei. Bei Reisen in den Südosten sollte auf guten Mückenschutz durch langärmelige Kleidung, Sprays und Moskitonetze geachtet werden.

Krim-Kongo hämorrhagisches Fieber:
In verschiedenen Landesteilen besteht ein Infektionsrisiko für das sog. Krim-Kongo hämorrhagische Fieber. Mehr als 50 Todesfälle wurden im Jahr 2009 in Folge des Krim-Kongo-Fiebers berichtet. Seitdem die Infektionskrankheit im Jahr 2002 erstmals in der Türkei berichtet wurde, sind in der Zwischenzeit mehr als 3.000 Erkrankungsfälle und mehr als 200 Todesfälle registriert worden. Vor allem die ländlichen Regionen in Nord- und Zentralanatolien sind betroffen. Die Erkrankungen wurden bislang aus mehreren Provinzen der Türkei gemeldet. Viele der Fälle stammen aus den Provinzen Tokat, Sivas, Gumushane, Amasya, Yozgat und Corum. Von den beliebten Touristenorten an der Mediterranen Küste der Türkei wurden bislang keine Erkrankungen gemeldet. Übertragen wird das Fieber durch Zecken oder bei Schlachtarbeit an infizierten Tieren oder auch direkt von Mensch zu Mensch nach Kontakt mit infizierten Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen. Gefährdet sind in erster Linie z.B. in der Landwirtschaft beschäftigte Personen, Camper oder medizinisches Personal bei ungeschütztem Umgang mit Patienten. Der Krankheitsverlauf ist unterschiedlich und kann im schlimmsten Fall mit dem Tod des Patienten in Folge starker innerer Blutungen (Hämorrhagien) enden. Folgende Ratschläge erteilt das europäische CDC (Centre for Disease Prevention and Control) Reisenden in den Nordosten der Türkei: 1. Minimierung der Exposition: Durch das Tragen von Körperbedeckender, heller Kleidung (Zecken sind dadurch besser sichtbar); 2. Die nicht durch Kleidung bedeckten Hautpartien sollten mit Insektenabweisenden Mitteln eingecremt (z.B. DEET 30%) und die Kleidung eingesprüht werden (z.B. Permethrin). Schwangere und Kinder unter dem 12. Lebensjahr sollten vor der Verwendung der Insektizide einen Arzt zur Beratung konsultieren; 3. Nach einem Aufenthalt im Freien sollte der Körper auf Zecken abgesucht werden; 4. Zecken sind sofort zu entfernen und die Wunde zu desinfizieren; 5. Nach Zeckenstich, sollte die Stichstelle einige Tage beobachtet werden. Bei Auftreten von Hautausschlag, Blasenbildung oder anderen Beschwerden sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.

Diverse Infektionskrankheiten:
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter -last minute-.

Geographische Lage:
Länge: 26-45° östl. Länge
Breite: 36-42° nördl. Breite

Amtssprache:
Türkisch

Hauptstadt:
Ankara

Währung:
Neue Türkische Lira

Landesvorwahl:
0090

Zeitverschiebung:
MEZ und MESZ +1h

Stromversorgung/-spannung:
220 Volt, 50 Hertz, ein Adapter ist empfehlenswert

Adresse der Botschaft:
Botschaft der Republik Türkei
10179 Berlin
Rungestraße 9

Telefon: +49 30 275850
Fax: +49 30 27590915
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